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Warum werden Grenzwerte genannt, und dann doch nicht die Maßnahmen dazu eingehalten?

Autorenbild: Yanita SimeonovaYanita Simeonova

Am 6. Mai 2020 haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder weitere Maßnahmen zur Eindämmung der COVID19-Epidemie beschlossen. Es wurde einen Grenzwert für Neuinfektionen festgelegt, der bei 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten sieben Tage liegt (7-Tages-Inzidenz). Ab diesem Wert sollen die Länder weitere Beschränkungen und Maßnahmen zur Kontrolle der Ausbreitung des Virus einführen. Sollte es sich um ein „lokalisiertes und klar eingrenzbares Infektionsgeschehen“ handeln (z. B. in bestimmten Einrichtungen), können die eingeführten Beschränkungen nur diese Einrichtung betreffen. Beschränkungen in Bezug auf die Ein- und Ausreise von und in den betroffenen Gebieten sind aber erst dann zu implementieren, wenn die Zahl der Neuinfektionen weiter über den Grenzwert steigt und es unklar bleibt, ob die Infektionsketten schon unterbrochen sind.

Diese Obergrenze lässt sich aber eher eine rein politische Eignung annehmen, als eine wissenschaftlich fundierte Entscheidung. Der Grenzwert dient eher als Richtlinie für die Länder, die aber trotzdem auf Landesebene Beschränkungen und Maßnahmen evaluieren und einführen können.


Die Ableitung der Corona-Obergrenze bleibt unklar – die Bundesregierung hat diese nicht begründet. Die wissenschaftliche Grundlage dieses Grenzwertes ist daher umstritten. Die Obergrenze bezieht keine der folgenden, für das Corona-Infektionsgeschehen wichtige Parameter ein:

  • die Anzahl der durchgeführten Corona-Tests

  • die Bevölkerungsdichte

  • die Altersstruktur

  • die lokale Versorgung

  • die Art des Ausbruches.


Demzufolge ist dieser Wert unterschiedlich in den Länderkreisen interpretierbar.


Eine Obergrenze, die eher auf dem Anteil positiver Tests (Positivrate) basieren würde, wäre eher als Grundlage für weitere Eindämmungsmaßnahmen angemessen. Da mit steigender Anzahl der Tests auch die Anzahl der Neuinfektionen anteilig steigt, kann die auf die Anzahl der Neuinfektionen gestützte Obergrenze als Fehlanreiz dienen. In diesem Sinne liefert der Anteil positiver Tests robustere Ergebnisse zur Einschätzung des Stands der Ausbreitung des Virus, da dieser Wert die Gesamtanzahl der Corona-Tests berücksichtigt.

Die Anzahl von positiven Tests anstatt der Anzahl der Neuinfektionen zur Verwendung der Obergrenze liefert robustere Ergebnisse.

Des Weiteren sollen Entscheidungen über die Einführung von Maßnahmen auch in Hinblick auf weitere relevante Parameter wie z. B. die verfügbaren Kapazitäten im Gesundheitswesen (z. B. Anzahl der belegten Intensivbetten) und die Mortalitätsrate etc. getroffen werden.


Außerdem sind viele der Überschreitungen der Corona-Obergrenze auf Corona-Ausbrüche in bestimmten Einrichtungen (z. B. Pflegeheime) zurückzuführen, die zu einer rapiden Steigerung der Gesamtzahl von Neuninfektionen im gesamten Gebiet führen. In diesem Fall müssen Maßnahmen nur in den betroffenen Einrichtungen eingeleitet werden, um die Infektionsketten dort zu unterbrechen.


Schließlich trifft jedes Bundesland seine Entscheidungen in Bezug auf weitere Eindämmungsmaßnahmen nach einer Evaluierung der Art des Ausbruches, Kontrollierbarkeit der Ausbreitung und der zur Verfüg stehenden Kapazitäten.

Die Obergrenze soll somit eher als Richtlinie für die Bundesländer dienen, um die Ausbreitung des Virus rechtzeitig unter Kontrolle zu bringen und somit weitere Schäden durch das Virus zu vermeiden.


Literatur


Bundesregierung. (2020). Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 6. Mai 2020. Beschluss: Maßnahmen zur Eindämmung der COVID19-Epidemie. . Retrieved from https://www.bundesregierung.de/resource/blob/973812/1750978/fc61b6eb1fc1d398d66cfea79b565129/2020-05-06-beschluss-mpk-data.pdf


Ewert, K. (2020). Wann die Obergrenze problematisch werden kann. Retrieved from https://www.quarks.de/gesundheit/wann-die-obergrenze-problematisch-werden-kann/

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