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Wie funktioniert die Kontaktverfolgung?

Abstand halten, Hygiene beachten, im Alltag Maske tragen, regelmäßig Lüften – oder kurz: A-H-A + L. Zu diesen – von Pandemie-Beginn an – empfohlenen Verhaltensregeln, gesellte sich im Juni 2020 bald ein weiteres „A“ hinzu: App nutzen. Wer den Begriff „Kontaktverfolgung“ hört, denkt mittlerweile an die Corona-Warn- oder Luca-App. Beide Anwendungen sind inzwischen zentral für die Kontaktnachverfolgung zur Eindämmung der Corona-Pandemie.

Kontaktverfolgung als Maßnahme zur Kontrolle von Krankheiten gab es jedoch auch schon vor der Pandemie. Kontaktverfolgung kommt allgemein bei der Eindämmung von meldepflichtigen Infektionserkrankungen zum Einsatz. Solche meldepflichtigen Infektionskrankheiten sind beispielsweise Tuberkulose, Mumps oder Masern. Insbesondere bei der Bekämpfung sexuell übertragbarer Krankheiten, wie HIV oder Syphilis, findet eine Kontaktverfolgung statt. Hier erfolgt die Kontaktnachverfolgung meist auf dem „klassischen“ Weg, indem eine infizierte Person diejenigen benachrichtigt, mit denen ein sexueller Kontakt erfolgte und somit eine Ansteckungsgefahr bestand. Diese Kontaktpersonen werden angehalten, sich ebenfalls auf eine mögliche Erkrankung testen zu lassen, um weitere Infektionen und damit Erkrankungen zu verhindern. Eine solche Benachrichtigung von Kontakten muss jedoch nicht persönlich ablaufen. Wenn ein/e Patient*in Anonymität wünscht, kann eine „Partnerbenachrichtigung“ auch über den Arzt/ die Ärztin oder entsprechende Beratungsstellen erfolgen.


Wesentlich schwieriger gestaltet sich die Kontaktverfolgung bei einem Virus wie Covid-19, das über die Luft – und damit wesentlich einfacher – übertragen wird. Hier wird es schwierig, selbst alle Personen zu identifizieren, die man angesteckt haben könnte. Oder kannst Du Dich etwa daran erinnern, wer Dir vor 5 Tagen beim Einkaufen, in der Straßenbahn oder in der Bar begegnet ist?


Hier schafft die digitale Kontaktverfolgung per Corona-Warn-App oder Luca-App Abhilfe. Das Ziel ist jeweils dasselbe: Personen ausfindig machen, die mit dem oder der Erkrankten Kontakt hatten und sich möglicherweise angesteckt haben. Dabei gilt es Infektionsketten zu unterbrechen und letztlich die Krankheitsverbreitung einzudämmen und weitere Personen vor einer Ansteckung zu schützen.

Aber wie genau funktioniert die Kontaktnachverfolgung? Hierfür muss erst einmal festgelegt werden, wer überhaupt eine Kontaktperson ist. Bei sexuell übertragbaren Krankheiten sind dies – relativ naheliegend – alle Personen, die mit der oder dem Infizierten Sexualkontakt hatten.


Wer ist eine Kontaktperson?

Bei Covid-19 ist eine Kontaktperson eine Person, die mit einem bestätigten Covid-19-Fall im infektiösen Zeitintervall mindestens eine der folgenden Kontaktarten hatte:

  • ­ direkten Kontakt innerhalb von einem Meter und für mindestens 15 Minuten

  • ­ direkten Körperkontakt

  • ­direkte Pflege eines Patienten mit einer wahrscheinlichen oder bestätigten Covid-19-Erkrankung ohne entsprechende Schutzausrüstung

  • andere Situationen, die sich aus lokalen Risikobewertungen ergeben


Das infektiöse Zeitintervall, indem ein solcher Kontakt stattgefunden haben muss, um als Kontaktperson zu gelten, ist genau definiert:

  • ­handelt es sich bei der infizierten Person um einen symptomatischen Covid-19 Fall, dann beläuft sich das infektiöse Zeitintervall auf 2 Tage vor Auftreten der ersten Symptome bis 14 Tage nach Symptom-beginn.

  • ­ Bei Kontakt mit einem asymptomatischen COVID-19 Fall wird unterschieden, ob das Infektionsdatum bekannt ist oder nicht. Ist es bekannt, beläuft sich das infektiöse Zeitintervall von Tag 3 bis Tag 19 nach Ansteckung. Ist es nicht bekannt, gilt der Zeitraum von 2 Tage vor Probennahme-Datum bis 14 Tage nach Probennahme-Datum als das infektiöse Zeitintervall.



Wie funktioniert die Kontaktverfolgung?

Nachdem geklärt ist, wer überhaupt eine Kontaktperson ist, geht es nun darum, diese Personen zu identifizieren. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt, dass hier sogenannte „Kontaktverfolgungs-Teams“ (contact tracing teams) zum Einsatz kommen, die von den Gesundheitsbehörden geschult und zur Verfügung gestellt werden. Ihre Aufgabe besteht in der Identifikation, Priorisierung, Benachrichtigung und dem Management von Kontaktpersonen. Unter „Management“ fällt z. B. die Unterstützung von Kontaktpersonen in der Quarantäne und die Sicherstellung einer adäquaten Handhabung beim Auftreten von Symptomen.

Dass ein solches Vorgehen aufwendig ist – insbesondere bei hohen Fallzahlen und demnach vielen Kontaktpersonen – wird schnell klar. Um dennoch möglichst viele Kontaktpersonen rechtzeitig zu identifizieren und zu benachrichtigen, wird zunehmend auf die digitale Kontaktverfolgung gesetzt. Hier kommt beispielsweise die Corona-Warn-App zum Einsatz.


Wie funktioniert die Corona-Warn-App?

Die Corona-Warn-App nutzt die Bluetooth-Funktion des Smartphones, um für die Kontaktverfolgung relevante Informationen zu sammeln und zu speichern. Ist die Bluetooth-Funktion des Handys aktiviert und man begegnet einem/ einer anderen App-Nutzer*in, tauschen die Smartphones über die App automatische Zufallscodes aus. Diese Codes beinhalten Kontaktinformationen, genauer gesagt, wie nah und lange ein bestimmter Kontakt war. Ein solcher Code wird 2 Wochen gespeichert. Anschließend wird die Information wieder gelöscht. Wenn man sich nun mit Covid-19 infiziert und einen positiven Testnachweis in der App hinterlegt, werden die anderen Nutzer*innen über diese „Risiko-Begegnung“ informiert. War der Kontakt mit der infizierten Person lange und/oder ohne ausreichend Abstand, warnt die App vor einem erhöhten Ansteckungsrisiko und gibt entsprechende Handlungsempfehlungen (z. B. „bleiben Sie Zuhause“).


Wichtig ist zu betonen, dass die App zu jeder Zeit die Anonymität der Nutzer*innen gewährleistet. Das heißt, es werden keine Informationen über Namen und Aufenthaltsorte gespeichert. Lediglich die anonymen Zufallscodes werden temporär gespeichert.




Literatur





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